KOMMISSIONSBEDINGUNGEN

Vermittlung

Auf Wunsch verkaufen wir Ihre Uhr in Ihrem Auftrag.

Eigentümer der Uhr bleibt bis zum Verkauf der Einlieferer.

Mindestverkaufspreis

Der Mindestverkaufspreis wird individuell schriftlich vereinbart.

Provision

Die Provision wird vor Annahme der Uhr schriftlich vereinbart.

Versicherung

Während der Verwahrung behandeln wir jede Uhr mit größtmöglicher Sorgfalt. Einzelheiten zum Versicherungsschutz werden im jeweiligen Kommissionsvertrag geregelt.

Auszahlung

Nach erfolgreichem Verkauf erfolgt die Auszahlung des Verkaufserlöses abzüglich der vereinbarten Provision innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist.

Rückgabe

Kommt kein Verkauf zustande, kann die Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zurückgegeben werden.

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