KOMMISSIONSBEDINGUNGEN
Vermittlung
Auf Wunsch verkaufen wir Ihre Uhr in Ihrem Auftrag.
Eigentümer der Uhr bleibt bis zum Verkauf der Einlieferer.
Mindestverkaufspreis
Der Mindestverkaufspreis wird individuell schriftlich vereinbart.
Provision
Die Provision wird vor Annahme der Uhr schriftlich vereinbart.
Versicherung
Während der Verwahrung behandeln wir jede Uhr mit größtmöglicher Sorgfalt. Einzelheiten zum Versicherungsschutz werden im jeweiligen Kommissionsvertrag geregelt.
Auszahlung
Nach erfolgreichem Verkauf erfolgt die Auszahlung des Verkaufserlöses abzüglich der vereinbarten Provision innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist.
Rückgabe
Kommt kein Verkauf zustande, kann die Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung zurückgegeben werden.
